Hallenordnung

Version: 13. November 2024

Willkommen in der Hall of Switzerland! Um einen sicheren und angenehmen Aufenthalt für alle Gäste zu gewährleisten, bitten wir darum, die folgenden Regeln und Verhaltensrichtlinien zu beachten.

1. Allgemeine Regeln

  • Die Anweisungen des Personals sind jederzeit zu befolgen.
  • Jeder Gast ist dazu verpflichtet, sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Gästen und dem Personal zu verhalten. Grobes oder aggressives Verhalten wird nicht toleriert und kann zum Hallenverweis führen.

2. Nutzung des Fussballkäfigs

  • Der Fussballkäfig darf nur nach ordnungsgemässer Buchung und zu den vereinbarten Zeiten genutzt werden.
  • Fussballschuhe mit Stollen sind im Käfig nicht erlaubt; nur Fussballschuhe mit Nocken sind erlaubt. Auch auf sogenannte «Tausendfüsser» oder Multinockenschuhe sind zu verzichten.
  • Die Nutzung des Käfigs erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht für Verletzungen, die durch unsachgemässen Gebrauch oder Eigenverschulden entstehen. Weitere Informationen zur Haftung entnehmen Sie bitte den AGB’s.
  • Es ist nicht erlaubt, gegen die Banden zu treten oder das Equipment zu beschädigen. Für Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten entstehen, haftet der Nutzer.

3. Hygiene und Sauberkeit

  • Umkleidekabinen und Duschen stehen allen Gästen zur Verfügung und sind sauber zu hinterlassen.
  • Müll ist in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen.
  • Das Mitbringen von Speisen und Getränken in den Fussballkäfig ist untersagt. Bitte nutzt die Sportbar für Verpflegung.

4. Verhalten in der Sportbar und im Fussballstore

  • Die Sportbar und der Fussballstore sind für alle Gäste der Halle zugänglich. Verhaltet euch rücksichtsvoll und haltet die Bereiche sauber.
  • Der Konsum von Alkohol ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet und sollte verantwortungsbewusst erfolgen.
  • Im Fussballstore gilt: Ausprobierte Artikel sind an ihren Platz zurückzubringen und sorgsam zu behandeln.

5. Sicherheit

  • Der Notausgang ist jederzeit freizuhalten. Im Falle eines Notfalls sind die Anweisungen des Personals sowie die ausgeschilderten Notfallwege zu beachten.
  • Offenes Feuer sowie das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist strengstens untersagt.
  • Eltern bzw. Begleitpersonen haften für mitgebrachte Kinder und deren Verhalten in der Halle.

6. Haftung

  • Die Hall of Switzerland übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände. Bitte sichert eure Wertsachen.
  • Für Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen, haftet der Verursacher bzw. der buchende Gast.

7. Fotos und Videos

  • Das Fotografieren und Filmen für private Zwecke ist in der Halle gestattet, solange andere Gäste nicht belästigt oder ohne deren Einverständnis aufgenommen werden.
  • Für gewerbliche Foto- oder Videoaufnahmen ist die schriftliche Genehmigung der Hall of Switzerland erforderlich.
  • In der Hall of Switzerland können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden, die für interne und externe Zwecke verwendet werden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, Social Media, Website, und Werbematerialien. Mit dem Betreten der Halle erklärt sich der Gast damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen, auf denen er abgebildet sein könnte, für diese Zwecke genutzt werden dürfen. Sollte ein Gast nicht fotografiert oder gefilmt werden wollen, ist dies dem Personal vor Ort mitzuteilen.

8. Verstoss gegen die Hallenordnung

  • Bei Verstössen gegen die Hallenordnung behält sich das Personal das Recht vor, Gäste des Hauses zu verweisen.
  • Bei wiederholtem oder schwerwiegendem Fehlverhalten können Hausverbote ausgesprochen werden. Zudem behält sich die Hall of Switzerland das Recht vor, entstandene Schäden in voller Höhe geltend zu machen und dem Verursacher in Rechnung zu stellen.

Wir danken für die Rücksichtnahme und wünschen euch viel Spass und sportliche Erfolge in der Hall of Switzerland!